Mitteilung

16.06.2020

Staatsregierung schafft Rechtsicherheit für Bürgerschaftliches Engagement in Corona-Zeiten

Gottstein: „Heute beschlossene Lockerungen sind ein gutes Zeichen für unser Ehrenamt!“

Bayern geht den Weg der behutsamen Lockerung weiter. Neben den Erleichterungen für Gastronomie und Handel können nun auch Bayerns Vereine ein Stück weit aufatmen. Ab Montag, den 22. Juni können sich etwa anlässlich einer Versammlung oder einer Vorstandssitzung bis zu 50 Personen innerhalb und 100 Personen außerhalb einer Räumlichkeit treffen.

„Als Ehrenamtsbeauftragte freut es mich ganz besonders, dass die Staatsregierung meine Anregung zur weiteren Öffnung des Ehrenamts angenommen hat“, so Gottstein. Es sei an der Zeit gewesen, wieder mehr Bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen und Bayerns Zivilgesellschaft ein weiteres Stück Normalität zu verschaffen. „Die nun kommende Rechtssicherheit wird den ehrenamtlich Tätigen die Unsicherheit nehmen und Vereinsleben in großen Teilen wieder ermöglichen“, zeigt sich die Beauftragte überzeugt.

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