Ehrenamt AKTUELL
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Start des 29-Euro-Tickets für Freiwilligendienstleistende
01.09.2023: Heute startet das vergünstigte 29-Euro-Ticket für Freiwilligendienstleistende*!
"Hierdurch werden gezielt junge engagierte Menschen unterstützt, die von den Preissteigerungen in hohem Maße betroffen sind", so Bayerns Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein zum heutigen Start.
*Freiwilligendienstleistende: Hierunter fallen Leistende eines FSJ, FÖJ oder BFD.
Weitere Informationen unter https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel
Jetzt beantragen: Die digitale Ehrenamtskarte
01.07.2023: Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements und ein Erfolgsprojekt - über 200.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben sie bereits! Seit 01. Juli 2023 kann die Karte mit der App "Ehrenamtskarte Bayern" auch digital beantragt werden. Wie das funktioniert?
- Die App "Ehrenamtskarte Bayern" installieren (downloadbar in den gängigen Stores).
- In der App auf "Ausweisen" tippen.
- Die vorgezeigte digitale Ehrenamtskarte scannen und auf "Gültigkeit prüfen!" tippen.
- Erscheint ein grüner Haken? Dann ist sie gültig!
Weitere Infos unter https://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/index.php
Fotorechte: StMAS
Fördermöglichkeiten
05.06.2023: Finanzielle Unterstützung erfährt das Ehrenamt durch eine Vielzahl an Förderungen und Preisen. Gerne halten wir Sie mit dieser Liste der aktuellen Ausschreibungen und Förderungen auf dem Laufenden.
- Start Social: Beratungsstipendien für soziale Projekte.
Einsendeschluss: 10. Juli 2023
Information und Bewerbung: www.startsocial.de - transform_D: Förderung neuer Ideen und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit
Einsendeschluss: 14. Juli 2023
Information und Bewerbung: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/transformd/ - Mikroförderprogamm Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Motto: Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
Einsendeschluss: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Information und Bewerbung: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Generell empfiehlt sich immer auch ein Blick auf die Förderdatenbank der DSEE: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/datenbank/programme
Engagementstrategie des Bundes – Vorschläge und Ideen der Zivilgesellschaft sind gefragt
30.05.2023: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft eine neue Engagementstrategie des Bundes zu entwickeln. Darin sollen sich Themen wiederfinden, die Engagierte und ehrenamtlich Tätige in ihrem Alltag beschäftigen. Es sollen einfache, unbürokratische und nachhaltige Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Engagement einfach und niedrigschwellig zu ermöglichen. Das Bundesfamilienministerium koordiniert die Erarbeitung der Engagementstrategie.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ein. Auch das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages begleiten und unterstützen den Prozess. Am 1. Dezember 2022 hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Beteiligungsprozess auf dem 7. Deutschen EngagementTag gestartet. Interessierte können ihre Vorschläge und Ideen online bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt einbringen.
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Ab 1. September: Das Deutschlandticket für nur 29 Euro für alle Freiwilligendienstleistenden
22.04.2023: Freiwilligendienstleistende können sich freuen - ab September gibt es für alle FSJ-, FÖJ- und BFD-Leistenden das Deutschlandticket für lediglich 29 Euro. Damit wird diese Gruppe junger freiwillig Engagierter mit Studierenden und Auszubildenden gleichgestellt.
Mehr Infos zu den Freiwilligendiensten hier: www.stmas.bayern.de/freiwilligendienste
Fotorechte: pixabay/WagnerAnne
Ganzjährig mit der Ehrenamtskarte kostenlos die Bayerische Seenschiffahrt nutzen
12.04.2023: Ehrenamtskarteninhaber fahren seit diesem Jahr kostenlos mit den Schiffen der Bayerischen Seenschiffahrt. Am vergangenen Osterwochenende gaben Sozialministerin Scharf und Finanzminister Füracker den Startschuss für die Saison 2023. Dank der Kooperation mit der Ehrenamtskarte sind ab sofort sämtliche Linienfahrten mit der Flotte der Bayerischen Seenschifffahrt für alle Inhaberinnen und Inhaber der Karte ganzjährig kostenfrei.
Fahrpläne, Preise, das Veranstaltungsprogramm sowie weitere Tipps und Informationen sind auf der Website https://www.seenschifffahrt.de/ abrufbar.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie unter: https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/ehrenamtskarte.php
Pauschalvertrag mit der GEMA
28.03.2023: Kürzlich unterschrieben Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller im Beisein von Eva Gottstein den gemeinsam ausgehandelten Vertrag zur Entlastung und Unterstützung des Ehrenamts.
Unter www.gema.de/ehrenamt-bayern finden Sie Informationen zum Verfahren.
Grundlage des Vertrages sind die folgenden Eckpunkte:
- Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
- Umfasst sind:
- Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
- Im Innen- und Außenbereich
- Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
- Die Veranstaltungen müssen:
- Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
- Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein.
- Die Vereine müssen lediglich:
- eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
- sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
- Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
- Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. Somit können die Verantwortlichen in den Vereinen entlastet werden.
- Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.
- Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine.
Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2019
08. November 2022: Wie steht es um das Engagement in den einzelnen Bundesländern? Zahlen und Daten zu Quoten, Bereichen oder Organisationsformen des Engagements finden Sie im Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2019.
Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“
13. September 2022: Die Bundesregierung und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich kürzlich auf die Inhalte des vor einiger Zeit beschlossenen Programms "ReStart - Sport bewegt Deutschland" verständigt. Das 25 Millionen Euro schwere Programm fußt auf drei Säulen, denen jeweils zwei Module zugeordnet sind.
Auf der Homepage des DOSB finden Sie Informationen zu den einzelnen Förderungen: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart
Leitfaden für Vereinsfeiern
10. Mai 2022: Endlich wieder Feste feiern und Brauchtum zelebrieren. Damit man beim Organisieren von Veranstaltungen und Festen nichts vergisst, wurden in der Neuauflage des Leitfadens für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei zahlreiche Hilfestellungen zusammengefasst. Der "Leitfaden für Vereinsfeiern" ist topaktuell und eine echte Hilfe für alle im Ehrenamt. Eine hilfreiche Handreichung, um Aufwand und Ärger bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen zu vermeiden.
- Unter diesem Link können Sie den Leitfaden direkt herunterladen
- Unter diesem Link ist der Leitfaden als Broschüre bestellbar
Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen
14.04.2022: Die Lagfa bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Versicherungskammer Bayern eine Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen neu erarbeitet. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf das Engagement im Bereich für Geflüchtete gelegt.
Die Handreichung finden Sie unter https://lagfa-bayern.de/2022/04/07/versicherungsschutz-von-engagierten/
Die Beauftragte bei "SeKo on Air"
24.03.2022 - Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Eva Gottstein, MdL stand beim Podcast "Seko on Air" der Selbsthilfekoordination Bayern Rede und Antwort.
Im Gespräch mit Theresa Keidel, der Geschäftsführerin der SeKo Bayern, ging es um die Herausforderungen durch Corona, die Erfahrungen mit der Selbsthilfe und den Einsatz für das Bürgerschaftliche Engagement. Hören Sie rein!
Den Podcast finden Sie unter folgendem Link: SeKo on Air
Ehrenamtskarten länger gültig
03.08.2021 - Bayerische Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden, können auf Antrag ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden, meldet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte gilt drei Jahre nach Ausstellung. Ehrenamtliche, deren blaue Ehrenamtskarte in dem genannten Zeitraum ausgestellt wurde, wenden sich bezüglich der Verlängerung an die Kommune, die die ursprüngliche Karte ausgestellt hat.
Informationen zum Transparenzregister
09.03.2021 - Sie haben kürzlich Post vom Transparenzregister erhalten und fragen sich, was nun zu tun ist? Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet auf Ihrer Homepage hilfreiche Informationen. Ein Klick lohnt sich: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister
Die Bayerische Ehrenamtskarte – ein Zeichen der Anerkennung
Seit 2011 ist die Bayerische Ehrenamtskarte ein Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Jedes einzelne Engagement leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, das über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinauswirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
Seit ihrer Einführung wurden in Bayern annährend 200.000 Ehrenamtskarten ausgegeben - 92 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligen sich daran. Rund 4000 Akzeptanzpartner geben Ehrenamtskartenbesitzer Vergünstigungen auf ihre Produkte und Dienstleistungen. Zudem besuchen die Karteninhaber gratis die staatlichen Kunstmuseen und -sammlungen sowie die staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns.
Dabei unterscheiden sich zwei Arten von Ehrenamtskarte. Die blaue Ehrenamtskarte ist für drei Jahre gültig und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die zum Beispiel Inhaber einer Jugendleitercard (Juleica) sind, sich mindestens zwei Jahre durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) ableisten.
Die unbegrenzt goldene Ehrenamtskarte erhalten zum Beispiel Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Weitere Voraussetzungen und weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Gut zu wissen: Juleica
Die Juleica ist seit langem ein wertvolles Zertifikat, das sich Jugendleiter/innen erwerben können. Danke an den Bayerischen Jugendring, der dafür vom Freistaat gut gefördert wird. Die Juleica macht fit für die Herausforderungen in der Jugendarbeit, man profitiert aber auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung.
Fragt bei Eurem Stadt- oder Kreisjugendring nach!
Corona-Sonderregelungen für Vereine laufen aus
Der Deutsche Bundestag hatte im Frühjahr 2020 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit von Vereinen das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. So gab es u.a. Sonderregelungen für die Amtszeit von Vorständen, die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Anforderungen an schriftliche Beschlussfassungen. Diese Sonderregelungen sind nun zum 01. September 2022 abgelaufen.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat nun zusammengestellt, was ab sofort gilt und was Vereine beachten müssen: Was Vereine zum Wegfall der Corona-Sonderreglungen wissen müssen: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/was-vereine-zum-wegfall-der-corona-sonderreglungen-wissen-muessen/
Ehrenamt schützen, Vereine stärken, Datenschutz mit Augenmaß
Mit dem Bayerischen Weg der Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Staatsregierung Vereine und Ehrenamtliche. Die bayernweiten Sonderregelungen im Überblick
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung hat bei vielen Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Die sogenannte DSGVO ist seit dem 25. Mai geltendes europäisches Recht. Wir nehmen es nicht hin, dass solche Bürokratisierung Vereine in Bayern belastet.
Der Bayerische Weg schützt Vereine und sorgt für eine angemessene und angepasste Anwendung des europäischen Rechts:
- Schutz des ehrenamtlichen Engagements: Kein Amateursportverein, keine Musikkappelle muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Hinweise und Beratung statt Sanktionen: Wer nicht auf Anhieb alles gleich richtig macht, muss nicht mit Sanktionen rechnen.
- Keine Abmahnindustrie: Eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, wird die Bayerische Staatsregierung nicht hinnehmen.
- Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige beim Landesamt für Datenschutzaufsicht: 0981-53-1810
- Website des Innenministeriums zum Thema Datenschutz unter diesem Link.
1. Entwarnung für Vereine – Es gibt einen Bayerischen Weg
Das müssen Sie nicht tun!
Die Bayerische Staatsregierung schützt das ehrenamtliche Engagement und lässt die Vereine nicht im Stich. Wir gehen den Bayerischen Weg:
- Kein Datenschutzbeauftragter nötig bei Vereinen, wo weniger als 10 Personen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Wer nur ab und zu Zugang zu Daten hat, wird hier nicht mit eingerechnet! Zu den 10 Personen gehören nur diejenigen, deren Kernaufgabe die Datenverwaltung ist.
- Keine Einwilligungserklärung nötig: Vereine brauchen keine Erlaubnis ihrer Mitglieder einzuholen, um deren Daten erheben, verarbeiten und nutzen zu können: Dies ist durch die vertragliche Beziehung der Mitgliedschaft automatisch geregelt.
Sie brauchen also bei bestehenden Mitgliedern nicht extra eine Einwilligungserklärung einzuholen, wenn Sie weiterhin Einladungen, Newsletter etc. versenden wollen. Bei Neumitgliedern nehmen Sie einfach einen Passus im Mitgliedsantrag auf. (Ausnahme: Bei Veröffentlichung von Fotos / Mitgliederdaten auf der Webseite oder sonstigen Veröffentlichungen → hier muss Einverständnis eingeholt werden
Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins
Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins -
Beratung statt Sanktionen: Wenn es nicht gleich auf Anhieb klappt, wird es keine Bußgelder geben. Die Staatsregierung wird hier mit praxisnahen Unterstützungsangeboten weiterhelfen.
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Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, nicht hinnehmen.
2. Informieren Sie neue Mitglieder über folgendes...
- welche Daten Sie
- zu welchem Zweck erheben und
- wer diese Daten einsehen kann.
Tipp: Bei bereits bestehenden Mitgliedern besteht diese Informationspflicht nicht!
Tipp: Worüber muss ich eigentlich genau informieren?
„Welche Daten“? |
In der Regel sind das: Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.) |
„zu welchem Zweck“? |
In der Regel sind das:
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„wer“? |
In der Regel sind das:
|
Tipp: Bringen Sie diese Informationen gleich im Mitgliedsantrag unter.
3. Holen Sie eine Einwilligung der Mitglieder ein
...wenn Sie Fotos und ggf. Mitgliederdaten auf der Vereins-Webseite veröffentlichen wollen. Keine Einwilligung bei bestehenden Mitgliedern für Versand von Einladungen / Newslettern etc. nötig!
Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins
Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins
Tipp: In der Praxis bewährt es sich, dass man die Personen, die Sie fotografieren möchten, vor der Veranstaltung (mündlich oder über einen kleinen schriftlichen Hinweis am Eingang) kurz darüber informiert, dass man Fotos macht, und zwar
- zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, dass
- diese Fotos auf der Webseite des Vereins (oder anderen Publikationswegen) veröffentlicht werden
- und dass die Personen, die dies nicht möchten, dies jederzeit ablehnen können.
Tipp: Bei künftigen Mitgliedern: Bringen Sie diese Einwilligungserklärung gleich beim Mitgliedsantrag unter.
4. Legen Sie eine Tabelle an, aus der hervorgeht, wie Ihr Verein mit personenbezogenen Daten umgeht.
Dieses Verzeichnis muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Namen und Kontaktdaten des Vereins und ggf. Datenschutzbeauftragter (s.1. Entwarnung für Vereine)
- Um die Daten welcher Personengruppen handelt es sich?
Tipp: In der Regel gibt es bei Vereinen 2 wichtige Personengruppen:- Mitglieder
- Beschäftigte
- Zweck der Datenverarbeitung
Tipp: In der Regel sind das- bei Mitgliedern: Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Betrieb der Webseite des Vereins (über Hosting-Dienstleister) / Veröffentlichung von Fotos der Mitglieder auf der Webseite zur Außendarstellung
- bei Beschäftigten: Lohnabrechnung (über externen Dienstleister)
- Welche Art von Daten wird erhoben?
Tipp: In der Regel sind das Name, Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.) - Welche Personengruppe bekommt die Daten noch?
Tipp: In der Regel können das bei Vereinen sein:- Externer Dienstleister (für Lohnabrechnung)
- Steuerberater (für Beitragsverwaltung)
- ggf. Dachverbände / Dachorganisationen
- wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (– bei Spendenquittungen z.B. „10 Jahre“)
5. Führen Sie eine Datenschutz - Verpflichtung Ihrer Beschäftigten durch
Muster für Datenschutz-Verpflichtung
Die Personen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dazu sollte der Verein ein entsprechendes Merkblatt vorbereiten und per Unterschrift bestätigen lassen.