Ehrenamt AKTUELL

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Aktuelle Meldungen

AKTIONSPLAN QUEER: Informationen zur Online-Beteiligungsplattform

Aktionsplan Queer Logo 2024

Die Online-Beteiligungsplattform ist unter folgendem Link wieder aktiv ist: Aktionsplan-Queer.bayern. Sie kann genutzt werden, um konkrete Vorschläge für einen Bayerischen Aktionsplan QUEER einzureichen.

Alle praktikablen Anregungen werden ab 2025 durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und stehen unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidungsfindung und letztlich ihrer Finanzierbarkeit. Das Online-Beteiligungsverfahren dient insbesondere nicht zu einer allgemeinpolitischen Diskussion und nicht dazu, darüber abzustimmen, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und ob es einen Bayerischen Aktionsplan QUEER als Teil der geplanten Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung geben soll. Es geht hier um konkrete Vorschläge und Ideen. Zudem wurde ein Leitfaden zum Bayerischen Aktionsplan QUEER erstellt und auf der StMAS-Website (Themenunterseite zum Aktionsplan) veröffentlicht: StMAS Bayern Aktionsplan-Queer.  

Bitte nutzen Sie die Online-Beteiligungsplattform, um Ihre Ideen für einen Aktionsplan QUEER einzureichen. Geben Sie auch gerne den Aufruf zur Online-Beteiligung innerhalb ihrer Organisation, Ihrer Einrichtung, Ihres Verbandes oder an Familie, Freundinnen und Freunde sowie Bekannte weiter, damit möglichst viele Personen aus Bayern sich an der Erabeitung von Leitgedanken und Maßnahmen für einen Aktionsplan QUEER beteiligen.


 

Zweite Ausschreibungsrunde "Sprache schafft Chancen"

Sprache Schafft Chancen Logo 2024 1

09.04.2024: Neuigkeiten aus dem Projekt „Sprache schafft Chancen“: Es sind in diesem Jahr noch Plätze für Sprachförderprojekte frei. Wenn Ihr Projekt aus dem Bereich der Arbeit mit Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund ist, können sich ab sofort bewerben!

Unterstützt werden „Begegnungs- und Austauschprojekte“ sowie „Projekte zur Heranführung an den Arbeitsmarkt“.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2024.

Weitere Informationen und Anmeldung: lagfa-bayern 


 

Bürgerpreis 2024 - Jetzt bewerben!

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20.03.2024: Auch in diesem Jahr würdigt die bayerische Volksvertretung mit dem Bürgerpreis herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema 2024: "Nie wieder ist jetzt! Ehrenamtliches Engagement für Vielfalt, Zusammenhalt und Demokratie. Aus der Vergangenheit lernen – in Generationen denken".

Die Auslobung richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen mit Sitz in Bayern, die sich mit großem Engagement der Erinnerungskultur verschreiben und die sich dafür einsetzen, dass sich Ereignisse aus der Geschichte nicht wiederholen.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2024. 

Weitere Informationen und Anmeldung: www.Bürgerpreis 2024.de


 

Ausschreibung der Verleihung des Integrationspreises 2024 der Regierung von Oberbayern

Regierung Von Oberbayern Logo

13.03.2024: Die Regierung von Oberbayern schreibt den 16. Integrationspreis für Oberbayern aus. Der Preis ist mit 6.000,00 Euro dotiert; er kann auch auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden.
Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den

Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie

für ein interkulturelles Miteinander und gegen Antisemitismus und Rassismus einset-zen, auch in interkommunaler Zusammenarbeit. Dabei ist an beispielhafte Projekte ge-dacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen. Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen wer-den. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen seit mindestens einem Jahr dauerhaft aktiv sein.

Bewerbungsschluss: Freitag, der 14. Juni 2024

Bewerbungen können Sie über das Online-Verfahren auf unserer Webseite einrei-chen, ohne Registrierung. Sie können Ihre Bewerbung als pdF-Dokument speichern.

Weitere Informationen: www.regierung.oberbayern.bayern.de


 

Neues Ehrenamtsportal Bayern online!

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05.12.2023: Schon gesehen? Seit kurzem ist das neue Ehrenamtsportal Bayern online! Hier bieten das Bayerische Sozialministerium und das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V. (LBE) Informationen, Tipps und Aktuelles für Interessierte und Engagierte, für Vereine und Initiativen. Klickt doch mal drauf!

Hier geht's zum Ehrenamtsportal: www.ehrenamt.bayern.de


 

Jetzt beantragen: Die digitale Ehrenamtskarte

20230705 Digitale Ehrenamtskarte

01.07.2023: Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements und ein Erfolgsprojekt - über 200.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben sie bereits! Seit 01. Juli 2023 kann die Karte mit der App "Ehrenamtskarte Bayern" auch digital beantragt werden. Wie das funktioniert?

  1. Die App "Ehrenamtskarte Bayern" installieren (downloadbar in den gängigen Stores).
  2. In der App auf "Ausweisen" tippen.
  3. Die vorgezeigte digitale Ehrenamtskarte scannen und auf "Gültigkeit prüfen!" tippen.
  4. Erscheint ein grüner Haken? Dann ist sie gültig!

Weitere Infos unter https://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/index.php

Fotorechte: StMAS


 

Fördermöglichkeiten

Aktuelle Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt

13.03.2024: Finanzielle Unterstützung erfährt das Ehrenamt durch eine Vielzahl an Förderungen und Preisen. Gerne halten wir Sie mit dieser Liste der aktuellen Ausschreibungen und Förderungen auf dem Laufenden. 

  • Mikroförderprogamm Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Motto: Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. 
    Einsendeschluss: Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
    Information und Bewerbung: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

Generell empfiehlt sich immer auch ein Blick auf die Förderdatenbank der DSEEhttps://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/datenbank/programme


 

Ab 1. September: Das Deutschlandticket für nur 29 Euro für alle Freiwilligendienstleistenden

U-Bahn-Station in München menschenleer

22.04.2023: Freiwilligendienstleistende können sich freuen - ab September gibt es für alle FSJ-, FÖJ- und BFD-Leistenden das Deutschlandticket für lediglich 29 Euro. Damit wird diese Gruppe junger freiwillig Engagierter mit Studierenden und Auszubildenden gleichgestellt. 

Mehr Infos zu den Freiwilligendiensten hier: www.stmas.bayern.de/freiwilligendienste 

Fotorechte: pixabay/WagnerAnne


 

Ganzjährig mit der Ehrenamtskarte kostenlos die Bayerische Seenschiffahrt nutzen

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12.04.2023: Ehrenamtskarteninhaber fahren seit diesem Jahr kostenlos mit den Schiffen der Bayerischen Seenschiffahrt. Am vergangenen Osterwochenende gaben Sozialministerin Scharf und Finanzminister Füracker den Startschuss für die Saison 2023. Dank der Kooperation mit der Ehrenamtskarte sind ab sofort sämtliche Linienfahrten mit der Flotte der Bayerischen Seenschifffahrt für alle Inhaberinnen und Inhaber der Karte ganzjährig kostenfrei.

Fahrpläne, Preise, das Veranstaltungsprogramm sowie weitere Tipps und Informationen sind auf der Website https://www.seenschifffahrt.de/ abrufbar.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie  unter: https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/ehrenamtskarte.php 


 

Pauschalvertrag mit der GEMA

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28.03.2023: Kürzlich unterschrieben Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller im Beisein von Eva Gottstein den gemeinsam ausgehandelten Vertrag zur Entlastung und Unterstützung des Ehrenamts.

Unter www.gema.de/ehrenamt-bayern finden Sie Informationen zum Verfahren.

Grundlage des Vertrages sind die folgenden Eckpunkte:

  • Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige eingetragene Vereine (e.V.) mit Sitz in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
  • Umfasst sind:
    • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
    • Im Innen- und Außenbereich
    • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
  • Die Veranstaltungen müssen:
    • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
    • Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein.
  • Die Vereine müssen lediglich:
    • eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
    • sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
    • Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
  • Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. Somit können die Verantwortlichen in den Vereinen entlastet werden.
  • Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.
  • Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine.

 

Leitfaden für Vereinsfeiern

2022-05-10 Leitfaden Vereinsfeiern Homepage

10. Mai 2022: Endlich wieder Feste feiern und Brauchtum zelebrieren. Damit man beim Organisieren von Veranstaltungen und Festen nichts vergisst, wurden in der Neuauflage des Leitfadens für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei zahlreiche Hilfestellungen zusammengefasst. Der "Leitfaden für Vereinsfeiern" ist topaktuell und eine echte Hilfe für alle im Ehrenamt. Eine hilfreiche Handreichung, um Aufwand und Ärger bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen zu vermeiden.

 


 

Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen

2022-04-14 Lagfa-bayern Logo

14.04.2022: Die Lagfa bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit der Versicherungskammer Bayern eine Handreichung zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen neu erarbeitet. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf das Engagement im Bereich für Geflüchtete gelegt.

Die Handreichung finden Sie unter https://lagfa-bayern.de/2022/04/07/versicherungsschutz-von-engagierten/

 


 

Die Bayerische Ehrenamtskarte – ein Zeichen der Anerkennung

Seit 2011 ist die Bayerische Ehrenamtskarte ein Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Jedes einzelne Engagement leistet einen Beitrag zum Gemeinwohl, das über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinauswirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugutekommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.

Seit ihrer Einführung wurden in Bayern annährend 200.000 Ehrenamtskarten ausgegeben - 92 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligen sich daran. Rund 4000 Akzeptanzpartner geben Ehrenamtskartenbesitzer Vergünstigungen auf ihre Produkte und Dienstleistungen. Zudem besuchen die Karteninhaber gratis die staatlichen Kunstmuseen und -sammlungen sowie die staatlichen Natur­wissen­schaftlichen Sammlungen Bayerns.

Dabei unterscheiden sich zwei Arten von Ehrenamtskarte. Die blaue Ehrenamtskarte ist für drei Jahre gültig und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die zum Beispiel Inhaber einer Jugendleitercard (Juleica) sind, sich mindestens zwei Jahre durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) ableisten.

Die unbegrenzt goldene Ehrenamtskarte erhalten zum Beispiel Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Weitere Voraussetzungen und weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Bild 15 Ehrenamtskarten

 


 

Gut zu wissen: Juleica

Die Juleica ist seit langem ein wertvolles Zertifikat, das sich Jugendleiter/innen erwerben können. Danke an den Bayerischen Jugendring, der dafür vom Freistaat gut gefördert wird. Die Juleica macht fit für die Herausforderungen in der Jugen­darbeit, man profitiert aber auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung.

Fragt bei Eurem Stadt- oder Kreisjugendring nach!

Juleica


 

Dauerbrenner

Ehrenamt schützen, Vereine stärken, Datenschutz mit Augenmaß

Mit dem Bayerischen Weg der Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Staatsregierung Vereine und Ehrenamtliche. Die bayernweiten Sonderregelungen im Überblick

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung hat bei vielen Vereinen für Verunsicherung gesorgt. Die sogenannte DSGVO ist seit dem 25. Mai geltendes europäisches Recht. Wir nehmen es nicht hin, dass solche Bürokratisierung Vereine in Bayern belastet.

Der Bayerische Weg schützt Vereine und sorgt für eine angemessene und angepasste Anwendung des europäischen Rechts:

  • Schutz des ehrenamtlichen Engagements: Kein Amateursportverein, keine Musikkappelle muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. 
  • Hinweise und Beratung statt Sanktionen: Wer nicht auf Anhieb alles gleich richtig macht, muss nicht mit Sanktionen rechnen. 
  • Keine Abmahnindustrie: Eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, wird die Bayerische Staatsregierung nicht hinnehmen.
  • Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige beim Landesamt für Datenschutzaufsicht: 0981-53-1810
  • Website des Innenministeriums zum Thema Datenschutz unter diesem Link. 

 

5 Tipps für Vereine zum Umgang mit der DSGVO

1. Entwarnung für Vereine – Es gibt einen Bayerischen Weg

Das müssen Sie nicht tun!

Die Bayerische Staatsregierung schützt das ehrenamtliche Engagement und lässt die Vereine nicht im Stich. Wir gehen den Bayerischen Weg:

  • Kein Datenschutzbeauftragter nötig bei Vereinen, wo weniger als 10 Personen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Wer nur ab und zu Zugang zu Daten hat, wird hier nicht mit eingerechnet! Zu den 10 Personen gehören nur diejenigen, deren Kernaufgabe die Datenverwaltung ist.
  • Keine Einwilligungserklärung nötig: Vereine brauchen keine Erlaubnis ihrer Mitglieder einzuholen, um deren Daten erheben, verarbeiten und nutzen zu können: Dies ist durch die vertragliche Beziehung der Mitgliedschaft automatisch geregelt.

    Sie brauchen also bei bestehenden Mitgliedern nicht extra eine Einwilligungserklärung einzuholen, wenn Sie weiterhin Einladungen, Newsletter etc. versenden wollen. Bei Neumitgliedern nehmen Sie einfach einen Passus im Mitgliedsantrag auf. (Ausnahme: Bei Veröffentlichung von Fotos / Mitgliederdaten auf der Webseite oder sonstigen Veröffentlichungen → hier muss Einverständnis eingeholt werden
    Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins
    Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins
  • Beratung statt Sanktionen: Wenn es nicht gleich auf Anhieb klappt, wird es keine Bußgelder geben. Die Staatsregierung wird hier mit praxisnahen Unterstützungsangeboten weiterhelfen. 

  • Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die Vereine oder Unternehmen rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren, nicht hinnehmen.

2. Informieren Sie neue Mitglieder über folgendes...

  1. welche Daten Sie
  2. zu welchem Zweck erheben und
  3. wer diese Daten einsehen kann.     

Tipp: Bei bereits bestehenden Mitgliedern besteht diese Informationspflicht nicht!

Tipp: Worüber muss ich eigentlich genau informieren?

Muster-Informationsschreiben

„Welche Daten“?

In der Regel sind das:

Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.)

„zu welchem Zweck“?

In der Regel sind das:

  • Mitgliederverwaltung  
  • Beitragsverwaltung
  • Betrieb der Webseite des Vereins (über Hosting-Dienstleister) / Veröffentlichung von Fotos der Mitglieder auf der Webseite zur Außendarstellung
„wer“?

In der Regel sind das:

  • die für die Mitglieds- und Beitragsverwaltung zuständigen Personen
  • Hosting-Dienstleister für den Betrieb der Webseite
  • ggf. Dachverbände / Dachorganisationen

Tipp: Bringen Sie diese Informationen gleich im Mitgliedsantrag unter.

3. Holen Sie eine Einwilligung der Mitglieder ein

...wenn Sie Fotos und ggf. Mitgliederdaten auf der Vereins-Webseite veröffentlichen wollen. Keine Einwilligung bei bestehenden Mitgliedern für Versand von Einladungen / Newslettern etc. nötig!   

Muster einer Einwilligungserklärung: Fotos auf Internetseite des Vereins

Muster einer Einwilligungserklärung: Mitgliederdaten auf Internetseite des Vereins

Tipp: In der Praxis bewährt es sich, dass man die Personen, die Sie fotografieren möchten, vor der Veranstaltung (mündlich oder über einen kleinen schriftlichen Hinweis am Eingang) kurz darüber informiert, dass man Fotos macht, und zwar

  1. zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, dass
  2. diese Fotos auf der Webseite des Vereins (oder anderen Publikationswegen) veröffentlicht werden
  3. und dass die Personen, die dies nicht möchten, dies jederzeit ablehnen können.

Tipp: Bei künftigen Mitgliedern: Bringen Sie diese Einwilligungserklärung gleich beim Mitgliedsantrag unter.

4. Legen Sie eine Tabelle an, aus der hervorgeht, wie Ihr Verein mit personenbezogenen Daten umgeht.

Dieses Verzeichnis muss mindestens folgende Informationen enthalten:

Mustertabelle

  • Namen und Kontaktdaten des Vereins und ggf. Datenschutzbeauftragter (s.1. Entwarnung für Vereine)
  • Um die Daten welcher Personengruppen handelt es sich?
    Tipp: In der Regel gibt es bei Vereinen 2 wichtige Personengruppen:
    1. Mitglieder
    2. Beschäftigte
  • Zweck der Datenverarbeitung
    Tipp: In der Regel sind das
    1. bei Mitgliedern: Mitgliederverwaltung, Beitragsverwaltung, Betrieb der Webseite des Vereins (über Hosting-Dienstleister) / Veröffentlichung von Fotos der Mitglieder auf der Webseite zur Außendarstellung
    2. bei Beschäftigten: Lohnabrechnung (über externen Dienstleister)
  • Welche Art von Daten wird erhoben?
    Tipp: In der Regel sind das Name, Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Vereinsbereich (z.B. Turnen, Jugendchor etc.)

  • Welche Personengruppe bekommt die Daten noch?
    Tipp: In der Regel können das bei Vereinen sein:
    1. Externer Dienstleister (für Lohnabrechnung)
    2. Steuerberater (für Beitragsverwaltung)
    3. ggf. Dachverbände / Dachorganisationen 
  • wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (– bei Spendenquittungen z.B. „10 Jahre“)

5. Führen Sie eine Datenschutz - Verpflichtung Ihrer Beschäftigten durch

Muster für Datenschutz-Verpflichtung

Die Personen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Dazu sollte der Verein ein entsprechendes Merkblatt vorbereiten und per Unterschrift bestätigen lassen.

Aktuelle Termine

20.04.2024 Fachtag Digitalisierung

 

21.04.2024 BDKJ - 72 Stunden Aktion

 

23.04.2024: Maibock-Anstich 2024

 

 

 

 

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Soziale Netzwerke

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2020-11-05 Insta Unser Blau

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Herz mit weiß-blauen Rauten und einem blauen Löwen davor

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