Mitteilung

17.06.2024

Zur rückwirkenden Erweiterung des GEMA-Pauschalvertrages

Schmidt: Großer Erfolg für das Ehrenamtsland Bayern!

Durch eine Erweiterung des GEMA-Pauschalvertrages können rückwirkend zum 01. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag profitieren. Dieses Angebot steht nunmehr allen Organisationen offen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen wie beispielsweise Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Der Freistaat übernimmt darüber hinaus die Kosten für vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein. Zudem wird die Veranstaltungsfläche von bisher 300 auf 500 Quadratmetern erhöht.

Gabi Schmidt: Die Erweiterung des GEMA-Pauschalvertrages stellt einen großen Erfolg für das Ehrenamtsland Bayern dar. Es werden künftig nicht nur mehr Organisationen von den Vorteilen profitieren. Zugleich sind auch mehr Veranstaltungen möglich bei einer deutlich größeren Veanstaltungsfläche. Als Ehrenamtsbeauftragte ist es dabei für mich selbstverständlich, dass auch die Blasmusik-Vereine bei den Erleichterungen berücksichtigt werden. Mit der Erweiterung des GEMA-Pauschalvertrages setzen wir ein weiteres, deutliches Zeichen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Bayern. Die Ehrenamtlichen in Bayern sind immer zur Stelle, wo Hilfe benötigt wird. Sie bilden das Rückgrat und Herz unseres Freistaats. Umso wichtiger ist es daher auch, dass wir dieses freiwillige Engagement nicht als selbstverständlich betrachten, sondern durch gute Rahmenbedingungen zur Entlastung und Förderung ehrenamtlichen Engagements beitragen. Denn ehrenamtliches Engagement verdient unseren Respekt und unsere höchste Anerkennung.

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