Mitteilung
Große rechtliche Unsicherheit bei Bayerns Ehrenamtlichen
Gottstein: „Alle unsere Ehrenamtlichen brauchen in Corona-Zeiten Rechtssicherheit!“
Nach langen Wochen des Lock-Downs öffnet sich Bayern langsam aber sicher. Seit dem 8. Juni können nun unter anderem auch Fitnessstudios und Freibäder wieder Gäste begrüßen. Während nun in vielen Bereichen eine Lockerung der Corona-Beschränkungen vollzogen wird, bleibt das Ehrenamt in Teilen jedoch weiterhin außen vor.
So vergeht kaum ein Tag, an dem die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Eva Gottstein, keine Anfrage von verunsicherten Ehrenamtlichen erhält. Zentrale Frage hierbei: Darf ich mein Ehrenamt derzeit ausüben?
„Es ist an der Zeit, den ehrenamtlich Tätigen ihre Unsicherheit zu nehmen und Rechtssicherheit zu schaffen“, appelliert die Ehrenamtsbeauftragte. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung dafür Verständnis hat, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement nicht Gefahr laufen sollen, gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu verstoßen. Es ist sicher möglich - unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen - alle ehrenamtliche Tätigkeiten zu gestatten“, so Gottstein.
Sie hoffe daher, dass „das Ehrenamt in seiner ganzen Breite, von der Selbsthilfegruppe über das ad-hoc-Engagement bis zum klassischen Verein in der kommenden Verordnung Berücksichtigung findet“.
Hinweis: Aktuelle Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement in Corona-Zeiten finden Sie auf der Homepage der Ehrenamtsbeauftragten.